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Für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder sind die Eltern / Erziehungsberechtigte(n) verantwortlich. Die Schulpflicht und die Absenzen sind in der Volksschulverordnung geregelt. Dabei wird zwischen vorhersehbaren und unvorhersehbaren Absenzen unterschieden. Die Absenzenregelung der SUR regelt die Handhabung von Dispensationen und von Jokertagen (gemäss § 30 der Volksschulverordnung können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben).
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: Absenzenreglement__ab_SJ_1112.pdf (137.1 kB)
Bitte benutzen Sie dieses Formular, wenn Sie einen Jokertag anmelden möchten.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: Formular_Jokertag.pdf (43.7 kB)
| Absenzenregelung Gesuch Dispensation | Nach oben |
Bitte benutzen Sie dieses Formular, wenn Sie eine Dispensation anmelden möchten.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: Gesuch_Dispensation.pdf (75.6 kB)
Per 1. August 2009 tritt das neue Benützungsreglement der Liegenschaften der SUR in Kraft. Dazu gehört die neue Gebührenordnung (siehe "Gebührenordnung Liegenschaften SUR")
Dokument: Bentzungsreglement_SUR.pdf (66.2 kB)
Das Reglement BWS Bülach regelt die Elternbeiträge an die Schulgeldkosten und die Zulassungsvoraussetzungen der Berufswahlschule Bülach.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: Reglement_BWS_ab_01.12.2009.pdf (52.8 kB)
Ab der 2. Klasse haben die Kinder die Möglichkeit, das Handwerk des Flötenspielens zu erlernen. Bleiben sie der Flöte treu, können sie als Drittklässler vermehrt mehrstimmig musizieren; im volkstümlichen und klassischen Musik-Bereich. Immer wieder erlernen einige Begeisterte anschliessend noch das Spiel auf der Altblockflöte.
Dokument: Musikunterricht.pdf (61.4 kB)
Die Stundenpläne sind in der Regel so gestaltet, dass jedes Kind von 08.10 Uhr bis 11.50 Uhr betreut ist. Für die wenigen, nicht von Schullektionen abgedeckten Stunden bieten wir eine Betreuung an. Die Kinder können dafür kostenlos, aber verbindlich angemeldet werden.
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: Anmeldeformular_Blockzeiten_SJ_11_12.pdf (68.7 kB)
Das Beherrschen der deutschen Sprache wird für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler immer wichtiger, denn es ist die wichtigste Voraussetzung für ihre Schulbildung, unabdingbar für ihre Integration und vergrössert später die beruflichen Chancen. Die Schule fördert die Integration der fremdsprachigen Kinder, indem sie ihnen die entsprechende Schulung zukommen lässt.
| Eintrittsbroschüre Schule Unteres Rafzerfeld | Nach oben |
Hier finden Sie die Eintrittsbroschüre der Schule Unteres Rafzerfeld.
Dokument: Eintrittsbroschre.pdf (235.5 kB)
Aufgrund des neuen Schulgesetzes, welches eine Elternmitwirkung vorsieht, hat die neue Schulgemeinde Unteres Rafzerfeld (SUR) einen Elternrat (ER) gebildet. Der ER setzt sich aus über 20 Personen zusammen, welche vom Kindergarten bis zur Sekundarschule alle Klassen aus den drei Gemeinden vertreten. Der fünfköpfige Vorstand koordiniert interne Arbeiten und ist zugleich Ansprechpartner für Behörden und Lehrer. In einem gemeinsam erarbeiteten Leitfaden hat der ER die Ziele und Aufgaben der Elternmitwirkung verbindlich definiert. Diese sind unter anderem die Folgenden: - Der ER versteht sich als Verbindung zwischen Familien, Lehrpersonen und Schulbehörde. Die gemeinsame Verantwortung für die Schüler soll vermehrt wahrgenommen werden. Das Ziel des ER ist es, die Kommunikation untereinander zu fördern und gemeinsame Projekte, welche im Interesse unserer Schüler sind, zu realisieren und zu fördern. - Der ER behandelt Anliegen, welche die gesamte Schuleinheit betreffen. - Der ER hat keine Aufsichtsfunktion. Er berät weder über einzelne Lehrpersonen noch beurteilt er deren Methoden oder Inhalte des Unterrichts. Der ER behandelt nur allgemeine, nicht aber persönliche Probleme der Schüler. Der Elternrat stellt sich der Herausforderung, die das neue Schulgesetz mit sich bringt und setzt auf eine interessante und produktive Zusammenarbeit mit der Schulpflege und der Lehrerschaft. Der Vorstand Sandra Nussbaum, Präsidentin Nadja Fritschi Ruth Keller Sven Knoth Emanuele Turchetto
Kontakt: Sandra Nussbaum (sandra&richi@bluewin.ch)
Dokument: Leitfaden_Elternrat_SUR.pdf (104.0 kB)
Im angefügten Dokument finden Sie die Liste mit den Adressen der Delegierten des Elternrates.
Kontakt: Sandra Nussbaum (sandra&richi@bluewin.ch)
Dokument: Delegiertenliste_03_10_2011.pdf (92.4 kB)
Die Feriendaten 2011 bis 2013 finden Sie im Download.
Dokument: Ferienplan_2011_2013.pdf (65.9 kB)
Die neue Gebührenordnung Liegenschaften SUR tritt per 1. August 2009 in Kraft (in Zusammenhang mit dem neuen "Benützungsreglement SUR").
Dokument: Gebhrenordnung_Liegenschaften_SUR.pdf (44.8 kB)
Die Gemeindeordnung regelt den Bestand und die innere Organisation der Schulgemeinde und bestimmt die Befugnisse ihrer Organe.
Dokument: Gemeindeordnung SUR 2006-05-07.pdf (83.1 kB)
Für den Umgang mit Mobiltelefonen und anderen elektronischen Kommunikations- und Unterhaltungsgeräten (mp3, iPod, Discman, PSP, Gameboy etc.) an den Schulen der Schulgemeinde unteres Rafzerfeld bestehen klare Regelungen (siehe Download).
Dokument: Umgang mit Mobiltelefonen.pdf (42.5 kB)
IF bedeutet integrative Förderung. Die IF soll Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen ermöglichen, in einer kleineren Gruppe ihre individuellen Ressourcen auszuschöpfen und die übrige Zeit in der Klasse zu verbleiben. Je nach Bedürfnis besucht der/die Schüler/in den Mathematik- und/oder den Sprachunterricht in der Fördergruppe und wird dort von einer Fachperson betreut. Den Unterricht in allen anderen Fächer besucht der/die Schüler/in in der Stammklasse bei ihrer Klassenlehrkraft. Das Konzept sieht auch vor, dass einzelne Stunden zusammen in der Stammklasse erteilt werden können, indem die Fachlehrerin mit der Regelklassenlehrkraft im Teamteaching unterrichtet. Die gute Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten ist eine wesentliche Voraussetzung für einen guten Erfolg in der IF.
Dokument: IF_1011.pdf (49.7 kB)
siehe "Absenzenregelung"
Dokument: Absenzenreglement__ab_SJ_1112.pdf (137.1 kB)
Der Eintritt in den Kindertgarten bedeutet für Kinder und Eltern einen Einstieg in eine neue Situation und in eine neue Lebensphase. Als Ergänzung zur häuslichen Erziehung fördert der Kindergarten die körperliche, seelische und geistige Kompetenz des Kindes und schafft gute Voraussetzungen, um dem Kind den Eintritt in die erste Klasse zu erleichtern. In der Kindergarten-Gemeinschaft lernt das Kind, eigene Entscheide zu treffen, sich aber andererseits auch in der Kindergruppe einzugliedern. Die wichtigsten Bereiche der wachsenden Persönlichkeit des Kindes werden angeregt. Sie finden hier einen Zusammenzug der Basiskompetenz-Beschreibungen aus dem Lehrplan für die Kindergartenstufe.
Dokument: Basiskompetenzen Kindergarten.pdf (279.6 kB)
Als Legasthenie bezeichnet man eine ausgeprägte Lese- und Rechtschreibschwäche, als Diskalkulie eine Rechenschwäche. Heute spricht man eher von Kindern mit einer Dyslexie, das heisst von Kindern, die in irgendeiner Form eine Wahrnehmungsstörung haben, die sich im rechnerischen, wie auch im sprachlichen Bereich bemerkbar machen kann. So verschieden die Störungen und die Schwächen sein können, so verschieden sind auch die Übungen zum Beheben derselben. Die Therapeutin versucht, die Stärken des Kindes aufzubauen, das Selbstvertrauen zu fördern, damit es wieder Freude am Rechnen oder an der Sprache bekommt. Wo waches Interesse besteht, ist der Lerneifer grösser und der Erfolg besser. Während einer Therapiestunde werden Übungen und Spiele gemacht, die dem Können des Kindes angepasst sind, die es fordern und die ihm letztendlich im Klassenunterricht nützen sollen.
Die Schulpflege hat an ihrer Sitzung vom 18. November 2008 die Leitbildsätze der Schule Unteres Rafzerfeld beschlossen.
Dokument: leitbild_text.pdf (740.4 kB)
Logopädie ist die Lehre von den Sprach- und Sprechstörungen, sowie deren Behandlung. Die logopädische Therapie besteht in systematischen Übungen z.B. auf Laut-, Silben-, Wort- und Satzebene. Diese werden möglichst in kreative und spielerische Handlungen eingebaut. Dabei wird mit stetiger Ermutigung und Spass die Motivation gefördert und erhalten. Grundlage ist die diagnostische Erfassung der Förderbereiche.
Dokument: Logopädie.pdf (38.5 kB)
In der Schule Unteres Rafzerfeld besteht für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, bei Bedarf am Mittagstisch teilzunehmen. Zuständig für die Organisation ist seit 1. Juni 2010 die Schulverwaltung. Bei Interesse melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail dort, die zuständige Person wird sich baldmöglichst mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei Bedarf können Sie das unten stehende Formular ausdrucken und bei der Schulverwaltung einreichen.
Dokument: Anmeldung_Mittagstisch.pdf (56.7 kB)
Die musikalische Grundschule vermittelt lebendige und vielseitige Erfahrung mit Musik. Auf ganzheitliche und spielerische Weise erlebt und erfährt das Kind Musik über die Bereiche Singen, Musizieren, Hören, Bewegen und Notieren. Der gezielte Umgang mit Musik fördert die sozialen, emotionalen und kreativen Fähigkeiten und wirkt sich positiv auf die Persönlichkeitsenwicklung des Kindes aus.
Dokument: Musikunterricht.pdf (61.4 kB)
Psychomotorik: Unter diesem Begriff wird die menschliche Bewegung verstanden, in der sich die Wechselwirkungen zwischen Körper und Seele sichtbar machen. Psychomotorische Schwierigkeiten im psychomotorischen Sinne zeigen sich in der Einschränkung des individuellen Bewegungsausdrucks, der altersentsprechenden Bewegungsfähigkeiten, der Handlungskompetenzen und/oder der Gestaltung von Beziehungen.
Vereine, Schulen und öffentliche Institutionen können Räumlichkeiten bei der Schulgemeinde mieten. Die Nutzungsbedingungen und Kosten sind im Benützungsreglement bzw. in der Gebührenordnung der Schulgemeinde Unteres Rafzerfeld ersichtlich.
Kontakt: Bea Dönni, Schulverwaltung
Dokument: Reservationsanfrage.doc (393.7 kB)
Gemäss § 17 der Volksschulverordnung (VSV) haben die Schulen die Pflicht, die Schülerinnen und Schüler auf ihre Kosten auf der Kindergartenstufe und auf der Sekundarstufe schulärztlich zu untersuchen. Diese Untersuchungen werden durch den Schularzt Urs Hofer vorgenommen. Seit dem Schuljahr 08/09 wird für den schulärztlichen Untersuch mit einem Gutscheinsystem gearbeitet. Die Gutscheine erhalten die Eltern der im Schuljahr betroffenen Schülerinnen und Schüler im November. Einzulösen ist er bis Ende März des Folgejahres. Führen Sie den schulärztlichen Untersuch bei einem Privatarzt oder einer Privatärztin durch, tragen gemäss § 17 Abs. 2 VSV Sie als Eltern die Kosten. Der Gutschein ist in jedem Fall mit Stempel des Arztes der Schulverwaltung einzureichen. Die Untersuche beim Schularzt sind grundsätzlich am Donnerstag durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe bringen vorgängig das Impfbüchlein in die Schule mit. Der Schularzt prüft den Impfstatus und meldet diesen schriftlich den Eltern. Beim schulärztlichen Untersuch können so gewünschte und notwendige Impfungen gleich durchgeführt werden.
Kontakt: Dr. med. Urs Hofer, 8196 Wil
| Schulbus-Fahrplan 1. bis 3. Klasse 2011/2012 | Nach oben |
Kontakt: Schulverwaltung
Dokument: Schulbus_2011_2012_PS.pdf (75.4 kB)
| Schulbus-Fahrplan Kindergarten 2011/2012 | Nach oben |
Hier können Sie den Schulbus-Fahrplan herunterladen.
Dokument: Schulbus_2011_2012_Kiga.pdf (74.5 kB)
Der Schulpsychologische Dienst befindet sich im Mehrzweckgebäude Hüntwangen und wird von der Schulpsychologin, Frau U. Fankhauser (lic. phil. Psychologin) geführt. Der Schulpsychologische Dienst ist eine Beratungsstelle für Kinder, Eltern, Lehrkräfte, Behörden und Fachstellen und die Beratung umfasst schulische und erzieherische Problemstellungen vom Kindergarten bis zum Ende der Schulpflicht.
Kontakt: spd@sur-zu.educanet2.ch
Dokument: Schulpsychologie.pdf (119.0 kB)
Schulzahnarzt: Die Eltern wählen für die zahnärzliche Untersuchung und eine allfällige Behandlung eine Zahnärztin/einen Zahnarzt ihrer Wahl und melden ihre Kinder für die Untersuchung an. Die Kinder sind zur Untersuchung durch einen Erwachsenen zu begleiten. Den Eltern wird ein Gutschein abgegeben, der zu einer standardisierten „Zürcher Schulzahnuntersuchung“ berechtigt. Dieser Gutschein muss bis im Frühling des Folgejahres eingelöst werden. Die jährliche Untersuchung ist obligatorisch. Für die allfälligen Behandlungskosten sind die Eltern kostenpflichtig. Die Schulzahnpflegehelferin besucht die Schüler mehrmals jährlich, um den Kindern Zahnputztechnik, Mundhygiene und wichtige Aspekte der Ernährung beizubringen.
Kontakt: schulverwaltung@sur-zu.educanet2.ch
Als freiwillige Klassenhilfen sind Seniorinnen und Senioren auf allen Stufen der Volksschule sehr willkommen; als Begleitung auf Exkursionen, als Hilfe bei Handarbeiten oder bei der Durchführung von Projektwochen. Auch im Klassenzimmer gibt es vielseitige Einsatzmöglichkeiten für sie: Rechnen und lesen mit einzelnen Kindern, Geschichten erzählen und vorlesen oder einfach zuhören. Die Seniorinnen und Senioren bringen Ruhe und Kontinuität in den lebhaften Kinderalltag und schöpfen aus ihrer reichen Lebenserfahrung. Gegenwärtig engagieren sich im ganzen Kanton Zürich rund 200 Frauen und Männer in diesem Projekt. Auch unsere Schule hat sich dem durch die Pro Senectute Kanton Zürich koordinierten Projekt „Seniorinnen und Senioren im Klassenzimmer“ angeschlossen. Wir freuen uns sehr, wenn unser "Seniorenteam" von weiteren interessierten, aktiven Seniorinnen und Senioren bereichert wird!
Kontakt: schulverwaltung@sur-zu.educanet2.ch
siehe "Mittagstisch"
Seit 1998 besteht für die Schule keine Unfallversicherung mehr in Ergänzung zu einer Krankenkasse. Das neue Krankenversicherungsgesetz (KVG) beinhaltet die Unfalldeckung auch für Zahnschäden. Sollte Ihre Police nur die obligatorische Grundversicherung beinhalten, müsste Ihr Krankenversicherer bei - Transportkosten 50% der Rechnung, höchstens Fr. 500.- pro Jahr
- Rettungskosten 50% des Rechnungsbetrages, höchstens Fr. 5'000.- pro Jahr
übernehmen. Bitte überprüfen Sie Ihre Police und ergänzen Sie allenfalls die oben aufgeführten Positionen.
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